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   FG Schleswig-Holstein, 21.05.1969 - II 100/68   

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https://dejure.org/1969,5885
FG Schleswig-Holstein, 21.05.1969 - II 100/68 (https://dejure.org/1969,5885)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.05.1969 - II 100/68 (https://dejure.org/1969,5885)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Mai 1969 - II 100/68 (https://dejure.org/1969,5885)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1969, 1226
  • EFG 1969, 355
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Niedersachsen, 25.11.2009 - 7 K 143/08

    Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 in der für das Jahr

    Das Bundesverfassungsgericht stellte im Jahr 1972 bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung des (zunächst nicht befristeten) Ergänzungsabgabengesetzes vom 21. Dezember 1967 (BGBl. I S. 1254) im Anschluss an den Aussetzungs- und Vorlagebeschlusses des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichtes vom 21. Mai 1969 II 100/68 , EFG 1969, S. 355, fest, dass der Begriff "Ergänzungsabgabe" nur bei der Festlegung der Ertragshoheit durch Art. 106 Abs. 1 GG eingeführt worden ist und dass sich die Zuständigkeit des Bundes zur Einführung einer Ergänzungsabgabe (Gesetzgebungskompetenz) bereits aus Art. 105 Abs. 2 GG ergibt.
  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 143/08

    Zweiter Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des 7. Senats des Niedersächsischen

    d) Das Bundesverfassungsgericht stellte im Jahr 1972 bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung des (zunächst nicht befristeten) Ergänzungsabgabengesetzes vom 21. Dezember 1967 (BGBl. I S. 1254) im Anschluss an den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichtes vom 21. Mai 1969 II 100/68, EFG 1969, S. 355, fest, dass der Begriff "Ergänzungsabgabe" nur bei der Festlegung der Ertragshoheit durch Art. 106 Abs. 1 GG eingeführt worden ist und dass sich die Zuständigkeit des Bundes zur Einführung einer Ergänzungsabgabe (Gesetzgebungskompetenz) bereits aus Art. 105 Abs. 2 GG ergibt.
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