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FG Schleswig-Holstein, 21.05.1969 - II 100/68 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 21.05.1969 - II 100/68
- BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvL 16/69
Papierfundstellen
- DB 1969, 1226
- EFG 1969, 355
Wird zitiert von ... (2)
- FG Niedersachsen, 25.11.2009 - 7 K 143/08
Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 in der für das Jahr …
Das Bundesverfassungsgericht stellte im Jahr 1972 bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung des (zunächst nicht befristeten) Ergänzungsabgabengesetzes vom 21. Dezember 1967 (BGBl. I S. 1254) im Anschluss an den Aussetzungs- und Vorlagebeschlusses des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichtes vom 21. Mai 1969 II 100/68 , EFG 1969, S. 355, fest, dass der Begriff "Ergänzungsabgabe" nur bei der Festlegung der Ertragshoheit durch Art. 106 Abs. 1 GG eingeführt worden ist und dass sich die Zuständigkeit des Bundes zur Einführung einer Ergänzungsabgabe (Gesetzgebungskompetenz) bereits aus Art. 105 Abs. 2 GG ergibt. - FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 143/08
Zweiter Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des 7. Senats des Niedersächsischen …
d) Das Bundesverfassungsgericht stellte im Jahr 1972 bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung des (zunächst nicht befristeten) Ergänzungsabgabengesetzes vom 21. Dezember 1967 (BGBl. I S. 1254) im Anschluss an den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichtes vom 21. Mai 1969 II 100/68, EFG 1969, S. 355, fest, dass der Begriff "Ergänzungsabgabe" nur bei der Festlegung der Ertragshoheit durch Art. 106 Abs. 1 GG eingeführt worden ist und dass sich die Zuständigkeit des Bundes zur Einführung einer Ergänzungsabgabe (Gesetzgebungskompetenz) bereits aus Art. 105 Abs. 2 GG ergibt.